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admin ::: 24. Aug 2010 ::: 24 Aufrufe
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Seit dem 28. Dezember 2007 ist das Steinkohlefinanzierungsgesetz in Kraft. Zusammen mit der Rahmenvereinbarung zwischen Bund, Nordrhein-Westfalen, Saarland und RAG AG hat es eine historische Tragweite. Es sichert rechtsverbindlich die Finanzierung der deutschen Steinkohle mindestens bis 2018 und die Sozialverträglichkeit.
Paragraph 1 des Steinkohlefinanzierungsgesetzes legt fest, dass die Beendigung des subventionierten Bergbaus nicht unwiderruflich ist. Auf unser Drängen und mit unserer Beteiligung wird 2012 überprüft, ob der Steinkohlenbergbau auch nach 2018 weiter gefördert wird.
Stein- und Braunkohle decken fast die Hälfte der deutschen Stromerzeugung. Wir werden noch lange auf sie angewiesen bleiben. Denn der geplante Ausstieg aus der Kernenergie lässt sich vollständig nicht durch erneuerbare Energien ersetzen. Es ist deshalb falsch, bis 2018 auch noch aus der deutschen Steinkohle auszusteigen. Das würde unsere Abhängigkeit von Importen weiter erhöhen, technisches Know-how ginge unwiederbringlich verloren, der Zugang zu den Lagerstätten wäre verschüttet. Deshalb fordert die IG BCE, die im Steinkohlefinanzierungsgesetz verankerte Revisionsklausel so früh wie möglich zu nutzen und den Ausstiegsbeschluss zurückzunehmen. Steinkohlenbergbau ist in Deutschland auch über 2018 hinaus unverzichtbar. Er trägt zur Sicherung von Energieversorgung und Arbeitsplätzen auch in anderen Industriezweigen bei.
"Unsere Kohle hat Zukunft". Das war auch 2009 das zentrale Thema der Steinkohlepolitik der IG BCE.
Rechtzeitig vor der für 2012 vorgesehenen Entscheidung des Deutschen Bundestages, ob der für 2018 geplante Ausstieg aus dem deutschen Steinkohlenbergbau revidiert werden soll, präsentierte die IG BCE zu verschiedenen Anlässen und Veranstaltungen die energiepolitischen und regionalökonomischen Argumente für eine Fortführung der Steinkohleförderung:
Deutschland braucht einen Steinkohlenbergbau über 2018 hinaus. Der Ausstiegsbeschluss muss spätestens 2012 revidiert werden. Ein Auslaufbergbau ist energie-, industrie- und strukturpolitisch falsch.
Das Bundeswahlprogramm der SPD vom 18. April 2009 bekräftigte diese Aussage der IG BCE ebenso wie die Vorsitzende der NRW-SPD Hannelore Kraft in ihrer Rede bei der Veranstaltung des Landesbezirks Nordrhein „Industriepolitik für Kohle und Energie" am 22. April 2009 auf dem Bergwerk West.
Ein wichtiges Thema war 2009 auch der EU-Rechtsrahmen für die Steinkohlehilfen. Bis Ende 2010 gilt die EU-Verordnung 1407/2002. Wir brauchen eine Anschlussregelung, die die Regelungen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes zur Sozialverträglichkeit und die Förderung eines Sockelbergbaus zulässt.
Statistische Daten zum Steinkohlenbergbau 2009:
Ende 2009 waren im deutschen Steinkohlenbergbau 27.317 Personen beschäftigt (einschließlich Mitarbeiter in struktureller Kurzarbeit und Qualifizierung), 3.070 oder 10,1 Prozent weniger als im Vorjahr.
Sie förderten 14,2 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten (SKE), 3,5 Millionen Tonnen SKE weniger als 2008.
Die Leistung je Mann und Schicht unter Tage betrug 5.597 Kilogramm verwertbare Förderung, sie sank gegenüber 2008 um 11,3 Prozent.
Die Zechenkokerei produzierte 1,5 Millionen Tonnen Koks, 0,5 Millionen Tonnen weniger als im Vorjahr.
Weitere Zahlenübersichten sind auch unter www.kohlenstatistik.de zu finden.
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admin ::: 28. Jul 2010 ::: 62 Aufrufe
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Die EU-Kommission legte jüngst Vorschläge zur Steinkohlefinanzierung vor. Drei Fragen dazu an RAG-Vorstandsmitglied Peter Schrimpf.
Herr Schrimpf, der jüngste Vorschlag der EU-Kommission, Beihilfen für Steinkohlenbergwerke nur noch bis Oktober 2014 zuzulassen, widerspricht dem geltenden Steinkohlefinanzierungsgesetz. Wie steht die RAG dazu?
Natürlich hat uns der Vorschlag aus Brüssel überrascht. Doch für uns gilt nach wie vor: Wir halten uns an das Steinkohlefinanzierungsgesetz, das mit allen Beteiligten, den Landesregierungen in NRW und des Saarlands, der Bundesregierung, der IG BCE und natürlich auch der RAG abgestimmt und Ende 2007 in Kraft getreten ist. Es ist das erste Mal, dass eine kohlepolitische Vereinbarung gesetzlich fixiert wurde. Dieses Gesetz – inklusive der Revisionsklausel – ist und bleibt der Rahmen für unser unternehmerisches Handeln. Und wir gehen davon aus, dass das Steinkohlefinanzierungsgesetz auch für die Bundesregierung weiterhin ohne Wenn und Aber gilt. Schließlich zeigte sich auch die Bundeskanzlerin wenig begeistert von dem Brüsseler Vorstoß und betonte schon mehrfach, dass geschlossene Verträge gelten.
Wäre dennoch eine Regelung vor 2018 denkbar?
Ein ganz klares Nein! Das Jahr 2018 ist ja nicht willkürlich gewählt. Allen Beteiligten war schon während der Verhandlungen klar, dass es ein Gesetz nur gibt, wenn es eine sozialverträgliche Personalanpassung festschreibt. Alle Beteiligten wollten die Sozialverträglichkeit und so steht sie auch im Steinkohlefinanzierungsgesetz. Der Zeithorizont des Gesetzes orientiert sich an der Machbarkeit einer sozialverträglichen Lösung. Das ist Konsens und Verabredung. Wir stehen schon jetzt, mit einem möglichen Auslauf Ende 2018, vor großen personalpolitischen Herausforderungen, was die Anpassung angeht.
Wie geht es nun weiter?
Gemeinsam mit der IG BCE und den Mitbestimmungsgremien in unserem Unternehmen werden wir die Lage mit großer Aufmerksamkeit weiter verfolgen. Dort, wo uns das nötig erscheint, werden wir mit Vehemenz unseren Standpunkt, den ja das Steinkohlefinanzierungsgesetz mit zum Ausdruck bringt, vertreten. Aber nochmals: Aus unserer Sicht ist hier in erster Linie die Bundesregierung gefragt. Sie ist dafür verantwortlich, dass dieses Bundesgesetz so abgesichert wird, dass wir es weiterhin planmäßig umsetzen können.
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admin ::: 18. Jun 2010 ::: 128 Aufrufe
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admin ::: 01. Jun 2010 ::: 168 Aufrufe
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Alle bereits bei der RAG Anthrazit Ibbenbüren angelegten Kollegen aus dem Saarland sind von den Vertrauensleuten zu einem Stammtisch eingeladen worden.
Am Dienstag, den 18.05.2010 ab 18.30 Uhr konnte der VL-Vorsitzende, Reinhard Alkemeyer ca. 40 Kollegen im Hotel Leugermann in Ibbenbüren begrüßen.
Nach den Grußworten vom Bezirksleiter Peter Wind und dem Betriebsratsvorsitzenden Burkhard Bruns, stellte Thomas Bohlmann, stellv. VL-Vorsitzender, den aktuellen Vertrauensleutekörper vor. Er blickte zurück in die Vergangenheit und dann auch auf die VL-Arbeit der Zukunft. Zurzeit laufen 4 Arbeitsgruppen, auch gibt es eine Darstellung der VL im Intranet und in den Mediensäulen. Zum Schluss der Präsentation wurden an alle Kollegen Infomappen verteilt.
Reinhard Alkemeyer eröffnete dann die lockere Diskussion.
Dieser Stammtisch kam bei allen sehr gut an und soll auf jeden Fall weitergeführt werden.
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admin ::: 18. Mai 2010 ::: 180 Aufrufe
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